Vereidigte Dolmetscher

In Deutschland ist Deutsch Gerichtssprache. Wenn Angeklagte, Kläger oder Zeugen des Deutschen nicht mächtig sind, ist es gesetzlich vorgeschrieben, Gerichtsdolmetscher hinzuziehen.

Das gilt im Übrigen auch für hör- oder sprachbehinderte Beteiligte, die ein Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher haben.

Vereidigte Dolmetscher sind berechtigt, vor Gericht und bei Behörden zu dolmetschen.

Sowohl die fremdsprachigen Beteiligten als auch die deutschsprechenden Richter und Staatsanwälte müssen dem Dolmetscher voll vertrauen können, was verständlich macht, warum hier eine Vereidigung vorgeschrieben ist. Eine fehlende Vereidigung bei einem Dolmetscher berechtigt sogar zu einer Revision.

Die Voraussetzungen für eine Vereidigung sowie die jeweilige Bezeichnung variieren je nach Bundesland. Stets müssen die Dolmetscher aber ihre persönliche Eignung und fachliche Befähigung für die Arbeit an Gerichten, bei Behörden und Notaren nachgewiesen haben.

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