Beglaubigte Übersetzungen in Berlin

Manchmal reichen einfache Übersetzungen nicht aus. Bei Gerichten, Behörden und Notaren etwa werden beglaubigte Übersetzungen verlangt, die von vereidigten Übersetzern erstellt werden. Was bedeutet das?

Treu und gewissenhaft – ganz offiziell

Certified_beglaubigt_SPRACHWEISER

Ein vereidigter (bzw. beeidigter, ermächtigter oder öffentlich bestellter) Übersetzer hat bei einem bestimmten Gericht oder einer Behörde nach Nachweis seiner besonderen fachlichen und persönlichen Eignung den Eid abgelegt, „dass er treu und gewissenhaft übertragen werde“ (§ 189 Abs. 1 GVG). Dieser Eid ist in ganz Deutschland gültig.

Beeidigte Übersetzer können beglaubigte Übersetzungen erstellen, die dann am Ende eine explizite Bescheinigung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung enthalten.

Ob Arbeitsvertrag oder Geburtsurkunde – SPRACHWEISER kümmert sich

Ob Sie in Ihrem Fall eine beglaubigte Übersetzung benötigen, erfragen Sie am besten beim betreffenden Amt. Meistens erfordern dies folgende Unterlagen:
• Verträge,
• gerichtliche Dokumente,
• akademische Abschluss- und Arbeitszeugnisse,
• Ausweispapiere,
• Registerauszüge,
• Personenstandsurkunden.

Ob es um RussischArabischEnglisch, Ukrainisch oder eine andere Sprache geht, beglaubigte Übersetzungen bekommen Sie von SPRACHWEISER auf ganz unkomplizierte Art und Weise:
1. Sie schicken uns Ihr Dokument.
2. Wir übergeben Ihr Dokument einem Übersetzer aus unserem Netzwerk, der für Ihre Sprachkombination vereidigt wurde.
3. Sie bekommen es übersetzt zurück – wie immer, nur dieses Mal mit Beglaubigung.

Kompetente Beratung und individuelle Übersetzungslösungen

Fragen Sie uns an! Bei SPRACHWEISER ist Ihre Übersetzung gut aufgehoben.

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